Leibesfrucht FÜR VOLLBLÜTER

Der Begriff der Leibesfrucht beschreibt die Absicherung des ungeborenen Fohlens bis einschließlich 7. Lebenstag, sofern keine „Live Foal Guarantee“ besteht.

Die Leibesfruchtversicherung kann nach der positiven Herbstuntersuchung bis maximal 9 Monate nach dem letzten Decktermin abgeschlossen werden und deckt die Totgeburt der Leibesfrucht sowie das Verenden oder die Nottötung des Fohlens ab. Die Selbstbeteiligung im Schadenfall beträgt 20 %.
Als Versicherungssumme kann das 1,5-fache der Decktaxe berechnet werden – maximal € 20.000,00.