LEIBESFRUCHTVERSICHERUNG FÜR FREIZEIT-, ZUCHT- UND SPORTPFERDE

Der Begriff der Leibesfrucht beschreibt die Absicherung des ungeborenen Fohlens bis einschließlich 7. Lebenstag.

Die Leibesfruchtversicherung kann bis maximal 9 Monate nach dem letzten Decktermin abgeschlossen werden und deckt die Totgeburt der Leibesfrucht sowie das Verenden oder die Nottötung des Fohlens ab. Die Selbstbeteiligung im Schadenfall beträgt 20 %.
Als Versicherungssumme kann das 1,5-fache der Decktaxe berechnet werden – maximal € 2.500,00.