DECKHENGSTE-VERSICHERUNG FÜR FREIZEIT-, ZUCHT- UND SPORTPFERDE
Hengste werden nicht als Deckhengste geboren. Im Laufe ihres Lebens müssen Hengste – um den Status als gekörten bzw. anerkannten Deckhengst zu erlangen – Leistung erbringen. Nur die besten Hengste sollen als erfolgreiche Vererber eingesetzt werden. In Kombination mit einer Tierlebensversicherung kann die Zuchtuntauglichkeit abgesichert werden.
Durch einen Unfall oder eine Krankheit kann die Deck- und Befruchtungsfähigkeit des Hengstes verloren gehen, was für den Hengsthalter/-besitzer einen hohen finanziellen Verlust bedeuten kann. Bei der Absicherung der Zuchtuntauglichkeit wird der finanzielle Verlust abgesichert, wenn die Deck- und Befruchtungsfähigkeit des Hengstes nicht mehr hergestellt werden kann.