LEIBESFRUCHTVERSICHERUNG FÜR FREIZEIT-, ZUCHT- UND SPORTPFERDE
Der Begriff der Leibesfrucht beschreibt die Absicherung des ungeborenen Fohlens bis einschließlich 7. Lebenstag.
Die Leibesfruchtversicherung kann bis maximal 9 Monate nach dem letzten Decktermin abgeschlossen werden und deckt die Totgeburt der Leibesfrucht sowie das Verenden oder die Nottötung des Fohlens ab. Die Selbstbeteiligung im Schadenfall beträgt 20 %.
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UND BERATUNG
Telefon: +49 421 20 23 22 32E-Mail: pferdeversicherung@ias-bremen.de